Allgemeines
Für die Buchung und Teilnahme der von Hoffstadt Consulting
angebotenen Seminaren gelten die nachfolgenden Allgemeinen
Geschäftsbedingungen. Mit der Seminarbestätigung bzw. Seminaranmeldung
bestätigt der Kunde, dass er Kenntnis von unseren Allgemeinen
Geschäftsbedingungen erhalten hat und diesen ausnahmslos zustimmt.
Interne Weiterbildungskonzepte
Die Teilnehmerzahl für unsere internen Seminare ist auf 10 Personen
begrenzt. Die Seminare, Coachings und Workshops führen wir, je nach
Wunsch des Kunden, sowohl firmenintern in den Räumlichkeiten des
Auftraggebers als auch an externen Veranstaltungsorten durch. Der
Auftraggeber übernimmt die Aufwendungen für Seminar- und Tagungsraum,
Seminartechnik, Medien und die Kosten für die Hotelübernachtung bei
auswärtigen Seminaren.
Honorarzahlung
Das Trainerhonorar wird nach Durchführung der Veranstaltung fällig
und ist innerhalb von 14 Tagen zu zahlen. Die Reisekosten werden mit
einer Kilometerpauschale abgerechnet.
Leistungen
Das Honorar beinhaltet die Vorbesprechung mit dem Kunden, die
Durchführung des Seminars, Seminarordner für alle Teilnehmer mit
Seminarunterlagen zur Nachbearbeitung des Seminars und die
Nachbesprechung mit dem Kunden. Die im Seminar ausgehändigten
Teilnehmerunterlagen sind geschützt. Eine Vervielfältigung ohne
schriftliche Genehmigung von Hoffstadt Consulting ist nicht erlaubt.
Stornierung
Wird ein gebuchter und bestätigter Termin seitens des Kunden
abgesagt, gilt folgende Staffel als Ausfallhonorar: bei einer Absage 1
bis 28 Tage vor dem gebuchten Termin werden 100 % des Honorars, bei
einer Absage 29 bis 42 Tage vor dem gebuchten Termin werden 75 % des
Honorars fällig. Eine stornofreie Absage eines gebuchten Termins ist ab
43. Tage vor dem vereinbarten Termin möglich.
Anmeldung zu den offenen Seminaren
Die Seminaranmeldung erfolgt schriftlich. Die Teilnehmerzahl ist pro
Seminar auf 10 Personen begrenzt. Anmeldungen werden in der Reihenfolge
des Eingangs berücksichtigt. Nach Zahlungseingang der Anzahlung erhalten
die Teilnehmer eine Anmeldebestätigung. Kann eine Anmeldung nicht
berücksichtigt werden, so wird dies umgehend mitgeteilt.
Offene Seminare
Seminargebühr
Die Seminargebühr für unsere offenen dreitägigen Seminare beträgt
2.500 EUR zzgl. der gesetzlichen MwSt. und muss spätestens 4 Wochen vor
Seminarbeginn vollständig gezahlt sein. Mit der Anmeldung wird eine
Anzahlung von 800 EUR zzgl. der gesetzlichen MwSt. fällig. Erst mit
Zahlungseingang der Anzahlung ist die Seminaranmeldung verbindlich. Die
Restzahlung wird 4 Wochen vor Seminarbeginn fällig.
Leistungen
Die Seminargebühr beinhaltet die Teilnahme an dem Seminar,
Seminarordner mit Teilnehmerunterlagen zur Nachbearbeitung des Seminars
und die Verpflegung während des Seminars. Übernachtungskosten und
Verpflegung außerhalb des Seminars sind in der Seminargebühr nicht
enthalten. Die im Seminar ausgehändigten Teilnehmerunterlagen sind
geschützt. Eine Vervielfältigung ohne schriftliche Genehmigung von
Hoffstadt Consulting ist nicht erlaubt.
Stornierung
Wird die Anmeldung 8 bis 4 Wochen vor Seminarbeginn storniert,
verrechnen wir die Anzahlung als Stornogebühr. Bei Stornierungen
innerhalb von 4 Wochen vor Seminarbeginn ist der gesamte Seminarpreis
fällig. Bei Nichterscheinen zu Seminarbeginn wird die volle
Seminargebühr fällig. Die Anmeldung ist auf eine andere Person
übertragbar. Stornierungen oder Teilnehmeränderungen sind schriftlich
anzuzeigen. Bei Krankheit oder Unfall des Teilnehmers besteht die
Möglichkeit, das Seminar nach Absprache zu einem anderen Termin zu
besuchen, sofern ein Seminarplatz frei ist.
Offene Trainerausbildung
Seminargebühr
Die Seminargebühr für die einjährige Trainerausbildung wird in vier Raten à 2.500 EUR zzgl. der gesetzlichen MwSt, jeweils 4 Wochen vor den einzelnen Modulen fällig. Mit der Anmeldung wird eine Anzahlung von 1.000 EUR zzgl. der gesetzlichen MwSt. fällig. Erst mit Zahlungseingang der Anzahlung ist die Seminaranmeldung verbindlich. 4 Wochen vor Ausbildungsbeginn wird der Restbetrag auf die erste Rate fällig, die übrigen 4 Raten sind jeweils 4 Wochen vor Modulbeginn fällig.
Leistungen
Die Seminargebühr beinhaltet die Teilnahme an vier 3-tägigen Seminarmodulen, Seminarordner mit Teilnehmerunterlagen zur Nachbearbeitung der Seminare, die Verpflegung während der Seminare und zusätzlich pro Teilnehmer 7 Stunden Mentoring durch Andreas Hoffstadt zwischen den Modulen. Übernachtungskosten und Verpflegung außerhalb des Seminars sind in der Seminargebühr nicht enthalten. Die im Seminar ausgehändigten Teilnehmerunterlagen sind geschützt. Eine Vervielfältigung ohne schriftliche Genehmigung von Hoffstadt Consulting ist nicht erlaubt.
Stornierung
Wird die Anmeldung 8 bis 4 Wochen vor Beginn der Ausbildungs storniert, fallen 50 % der ersten Rate als Stornogebühr an. Bei Stornierungen innerhalb von 4 Wochen vor Seminarbeginn ist der gesamte Seminarpreis fällig. Bei Nichterscheinen zu Seminarbeginn wird die volle Seminargebühr fällig. Die Anmeldung ist auf eine andere Person übertragbar. Stornierungen oder Teilnehmeränderungen sind schriftlich anzuzeigen. Eine Teilnehmeränderung während der einzelnen Module ist nicht möglich. Bei Krankheit oder Unfall eines Teilnehmers besteht die Möglichkeit, die Ausbildung nach Absprache individuell oder in der nächsten Ausbildungsreihe fortzusetzen.
Sonstiges
Hoffstadt Consulting behält sich vor, ein Seminar aufgrund von
Krankheit, Unfall des Referenten oder höhere Gewalt abzusagen oder zu
verschieben. Sofern für ein offenes Seminar oder einen offenen Vortrag
nicht genügend Anmeldungen vorliegen, ist Hoffstadt Consulting
berechtigt, im Einzelfall zu entscheiden, ob das Seminar durchgeführt,
verschoben oder abgesagt wird. In diesen Fällen werden wir die
Teilnehmer über den Ausfall des Seminars unverzüglich informieren und
bereits erhaltene Zahlungen unverzüglich zurückerstatten. Darüber hinaus
gehende Schadensersatzansprüche stehen dem Teilnehmer hieraus nicht zu.
Haftung
Hoffstadt Consulting haftet für keinerlei Schäden, die mittelbar oder
unmittelbar durch die Durchführung oder Nichtdurchführung einer
Veranstaltung entstehen, es sei denn, dass diese Schäden durch den
Veranstalter oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob
fahrlässig verursacht wurden. Die Teilnehmenden sind selbst für
ausreichende Versicherungsdeckung verantwortlich.